
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Mitglieds („Little Ninja“) und der IMPACT Martial Arts AG, Josefstrasse 92, 8005 Zürich, Schweiz (nachfolgend „IMPACT“). Sie gelten für sämtliche von IMPACT angebotenen Little Ninjas Programme, Dienstleistungen und Mitgliedschaften.
IMPACT behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den gesetzlichen Vertretern rechtzeitig und in geeigneter Weise mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Mitteilung kein schriftlicher Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt.
Der Vertrag wird vom gesetzlichen Vertreter abgeschlossen, der bestätigt, dass er uneingeschränkt berechtigt ist, den Minderjährigen zu vertreten und rechtsverbindlich an diese AGB zu binden. Der gesetzliche Vertreter ist dafür verantwortlich, dass der Minderjährige sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält.
Der gesetzliche Vertreter bestätigt, dass das Kind in guter körperlicher Verfassung und medizinisch für die Teilnahme am Kampfsporttraining geeignet ist. Bekannte gesundheitliche Einschränkungen sind IMPACT vor Trainingsbeginn mitzuteilen. IMPACT behält sich das Recht vor, in Einzelfällen ein ärztliches Attest eines Kinderarztes zu verlangen.
IMPACT bietet unter der Marke Little Ninjas betreute Kampfsport-Gruppentrainingsprogramme für Kinder an. Umfang der Leistungen und die geltenden Preise richten sich nach dem gewählten Mitgliedschaftspaket gemäss der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mitgliedschafts- und Preisübersicht.
Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar. IMPACT behält sich das Recht vor, Trainingszeiten, Kursformate, Trainer sowie Studio-Standorte jederzeit anzupassen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, eine bestimmte Trainingszeit oder einen bestimmten Standort.
Wird ein vergleichbares Studio innerhalb eines angemessenen Radius von fünf (5) Kilometern angeboten, gilt dieses als gleichwertig. Ist kein entsprechender Ersatzstandort verfügbar, kann der gesetzliche Vertreter die Mitgliedschaft kostenfrei kündigen.
Betriebliche Änderungen aus organisatorischen Gründen, Sicherheitsaspekten oder aufgrund höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzlektionen oder Schadenersatz. Die vertraglichen Zahlungspflichten bleiben hiervon unberührt.
IMPACT bietet folgende Little Ninjas Mitgliedschaftspakete an:
Die verfügbaren Vertragslaufzeiten sowie Zahlungsmodalitäten (monatlich oder jährlich) ergeben sich aus der jeweils gültigen Mitgliedschafts- und Preisübersicht.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer.
Kündigungen sind schriftlich per E-Mail an support@impact-martialarts.com zu richten.
Ausserordentliche Pause aus medizinischen Gründen (mindestens ein Monat)
Eine vorübergehende Pause der Mitgliedschaft ist ausschliesslich bei schwerer Erkrankung oder Verletzung des Kindes möglich.
Voraussetzungen:
Während einer genehmigten Pause ruhen die Zahlungspflichten; die Vertragsdauer verlängert sich entsprechend.
Ausserordentliche Kündigung (erst nach 6 Monaten möglich)
Eine ausserordentliche Kündigung ist erst nach einer Mindestvertragsdauer von sechs (6) Monaten möglich.
Sie kann gewährt werden bei:
Voraussetzung ist eine schriftliche Antragstellung mit entsprechenden Nachweisen. IMPACT behält sich die Prüfung der Unterlagen vor.
Keine anteiligen Rückerstattungen / Gutschriften (Abrechnungsperiode)
Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung bleibt die Mitgliedschaft bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gültig.
Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung oder Gutschrift für nicht genutzte Trainingszeiten innerhalb einer laufenden Abrechnungsperiode – weder bei monatlicher noch bei jährlicher Zahlung.
Dies gilt ebenfalls für Pausen der Mitgliedschaft; rückwirkende Pausen sind ausgeschlossen.
Kein Anspruch bei kurzfristigen Abwesenheiten
Kein Anspruch auf Pause, Reduktion oder Kündigung besteht bei Abwesenheiten von weniger als einem (1) Monat, insbesondere bei:
Abwesenheiten von ein (1) bis zwei (2) Wochen berechtigen zu keiner Vertragsänderung.
Weitere ausserordentliche Kündigungsgründe
Eine ausserordentliche Kündigung ist bei weiteren triftigen Gründen (z. B. Schwangerschaft, Militärdienst, längerem Auslandsaufenthalt, Umzug, Weiterbildung) möglich, sofern die voraussichtliche Dauer sechs (6) Monate überschreitet. Ein schriftlicher Antrag mit entsprechenden Nachweisen ist an support@impact-martialarts.com zu senden.
Haftung bei Betriebsunterbrechungen
IMPACT haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien). Bei einer Schliessung von mehr als einem Monat verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend.
Bei erstmaliger Anmeldung ist der Erwerb eines Little Ninjas Starterpakets obligatorisch.
Das Starterpaket umfasst den erforderlichen Trainingsanzug („Gi“) sowie Einführungsleistungen. Die Gebühr wird einmalig gemäss aktueller Preisübersicht erhoben und ist nicht rückerstattbar.
a) Upgrade
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftspaket ist jederzeit möglich. Der bestehende Vertrag wird beendet und durch einen neuen ersetzt. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilsmässig angerechnet.
Ablauf: Kündigung des bestehenden Vertrags und unmittelbarer Beginn des neuen Vertrags.
Finanzen: Ausgleich offener Verpflichtungen; neue Gebühren gelten ab Vertragsbeginn.
b) Downgrade
Ein Downgrade ist nur zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit möglich und muss innerhalb der geltenden Kündigungsfrist schriftlich beantragt werden.
Der gesetzliche Vertreter bestätigt die sportliche Tauglichkeit des Kindes. Bei Krankheitssymptomen oder behördlich angeordneter Quarantäne ist eine Teilnahme untersagt.
Trainingsregelung
Ferien und Feiertage
IMPACT ist in den Kalenderwochen 31, 52 und 1 geschlossen; in Kalenderwoche 32 findet ein reduzierter Betrieb statt.
An offiziellen Feiertagen des Kantons Zürich bleibt IMPACT geschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatztraining oder Vertragsverlängerung.
Während des Trainings können Audio-, Bild- und Videoaufnahmen zu internen Dokumentations- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) erstellt werden.
Der gesetzliche Vertreter kann bei Vertragsabschluss schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden keine Aufnahmen des Kindes erstellt oder verwendet.
Relevante Informationen zu Trainingszeiten, Änderungen oder Notfällen werden über die angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Der gesetzliche Vertreter ist für deren Aktualität verantwortlich.
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Der gesetzliche Vertreter ist für ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz verantwortlich.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst IMPACT die Haftung für Verletzungen, Schäden sowie den Verlust persönlicher Gegenstände oder Kleidung aus.
Das Kind hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und die Hausordnung einzuhalten. Bei groben oder wiederholten Verstössen behält sich IMPACT das Recht zur fristlosen Kündigung vor. Ein Rückerstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
Personenbezogene Daten werden gemäss der Datenschutzerklärung von IMPACT verarbeitet, abrufbar unter: www.impact-martialarts.com
Diese AGB unterliegen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz.